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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2002

Die Firma SpeedPartner mit Sitz in Neuss stellt dem Kunden die vereinbarten Internet-Dienstleistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die AGB sind im Internet unter www.speedpartner.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB sowohl auf dem Bestellformular als auch auf dem online-Bestellformular an. Er kann die AGB jederzeit per einfachem Mausklick auf den angezeigten Button ausdrucken.

  1. Geltungsbereich, Anwendbarkeit
    Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über SpeedPartner bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von SpeedPartner. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen SpeedPartner und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
  2. Leistungsumfang, Entgelte
    1. Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten.
    2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von SpeedPartner oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
    3. Die Nutzung von SpeedPartner Dienstleistungen erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
    4. SpeedPartner behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden in einer von SpeedPartner gesondert eingerichteten Webseite veröffentlicht und dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine eMail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte (z. B. das Auslaufen der zeitlich befristeten Reduktion kombinierter Angebote) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
    5. Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
    6. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum fällig. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung in Rechnung gestellt.
    7. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, daß er dies nicht zu vertreten hat.
    8. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das automatisch zugeteilte Paßwort unmittelbar bei der ersten Einwahl in den Internet-Service und später auf Anforderung von SpeedPartner abzuändern.
    9. SpeedPartner beginnt mit den Leistungen unmittelbar mit der Gutschrift des ersten Zahlungsvorganges.
    10. Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist SpeedPartner berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
    11. Gegen Forderungen von SpeedPartner kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

  3. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten
    1. Die von SpeedPartner im Rahmen der Dienstleistungen zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von SpeedPartner zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über SpeedPartner geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch SpeedPartner oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.
    2. SpeedPartner haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. SpeedPartner ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern von SpeedPartner liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.
    3. Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files für die letzten 6 Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von SpeedPartner nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch SpeedPartner ist ausgeschlossen.

  4. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
    1. Der Kunde gewährleistet, daß die eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. SpeedPartner ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist SpeedPartner berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
    2. SpeedPartner behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, PHP 4 und ASP, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. SpeedPartner behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten läßt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
    3. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

  5. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen
    1. SpeedPartner erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne daß SpeedPartner hierauf Einfluß nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
    2. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn die vereinbarte Dienstleistung von SpeedPartner unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der SpeedPartner ausgeschlossen.
    3. Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird SpeedPartner eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird SpeedPartner weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.
    4. SpeedPartner betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind SpeedPartner und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
    5. SpeedPartner führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein (admin-c). Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. SpeedPartner wird, wie üblich, als "tech-c" eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, daß Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
    6. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird SpeedPartner hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
    7. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses durch SpeedPartner betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, daß zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. SpeedPartner wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. SpeedPartner kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber SpeedPartner hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen SpeedPartner und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
    8. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist SpeedPartner berechtigt, den Zugang zu den Dienstleistungen sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. SpeedPartner kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und eMail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. Ein wichtiger Grund für SpeedPartner liegt insbesondere vor, wenn ein Konkursverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann SpeedPartner das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
    9. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
    10. Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

  6. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
    1. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine SpeedPartner Dienstleistungen produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch SpeedPartner findet nicht statt.
    2. SpeedPartner überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
    3. Der Kunde versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält SpeedPartner sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
    4. Sollte SpeedPartner aus in 4. und 6. beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber SpeedPartner leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die SpeedPartner zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

  7. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen
    1. Sofern die Parteien nichts anderes ausdrücklich (schriftlich) vereinbart haben, trägt der Kunde dafür Sorge, dass er selbst über eine unabhängige (tagesaktuelle) Sicherung seiner auf den Servern von SpeedPartner gespeicherten Daten verfügt.
    2. Diverse kundenspezifische Einstellungen der SpeedPartner Dienstleistungen werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von SpeedPartner. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von SpeedPartner bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und liegen außerhalb der Verantwortung von SpeedPartner und stellen daher keinen Mangel dar.
    3. Auf Wunsch führt SpeedPartner eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von SpeedPartner festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt SpeedPartner nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, daß von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

  8. Empfang und Versand von eMails
    1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß SpeedPartner und dessen Kooperationspartner an seine eMail-Adresse zur Information im zumutbaren Umfang eMails versenden. Zur Unterscheidung solcher eMails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
    2. SpeedPartner ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts eingegangene eMails zu löschen,
      • nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
      • nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden,
      • nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

  9. Vertragsbeginn und -ende
    1. Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zu SpeedPartner Dienstleistungen entsteht zwischen dem Kunden und SpeedPartner das Vertragsverhältnis.
    2. Der Kunde und SpeedPartner können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Soweit nicht anders angegeben beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende.
    3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per eMail erfolgen.
    4. SpeedPartner kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per eMail.
    5. Bei den Dienstleistungen ist in der Regel das Datentransfervolumen für Downloads (HTML-Dateien, Softwaredateien, FTP- Übertragungen, Audiodateien, Videodateien, Grafikdateien) und allgemeine Informationsdienste (z.B. Nachrichten, Wirtschaftsdaten, sonstige journalistische Produkte) auf ein in den jeweiligen Kundeninformationen ausgewiesenes Volumen beschränkt. Sollte dieses Volumen erheblich oder dauerhaft überschritten werden, steht SpeedPartner eine Nachberechnung des Volumens, das diese Grenze überschreitet, zu. Die Berechnung erfolgt nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
    6. Der Kunde kann auf Wunsch in eine andere Dienstleistung mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Tarif in der Kundeninformation angegebene Frist.

  10. Verfügbarkeit, Wartung
    In der Regel stehen die SpeedPartner Dienstleistungen 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. SpeedPartner garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 98% per anum. SpeedPartner übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von SpeedPartner für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
  11. Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen
    Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
  12. Leistungsstörungen
    1. SpeedPartner leistet Gewähr für die gelieferten Waren und Dienstleistungen, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
    2. Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat SpeedPartner Störungen des Zuganges zu Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, SpeedPArtner erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per eMail anzuzeigen (Störungsmeldung).
    3. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 14 begrenzt.

  13. Technische Beratung
    Die technische Beratung per eMail und Hotline erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
  14. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
    1. SpeedPartner haftet nur für Schäden, die von SpeedPartner oder ihren gesetzlichen Vertretern grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft eine zugesicherte Eigenschaft. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    2. Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 4.000 € beschränkt.
    3. Die Benutzung des Internet-Services erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 14.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über SpeedPartner laden bzw. aktivieren lassen.
    4. SpeedPartner haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von SpeedPartner oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.

  15. Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen
    1. SpeedPartner ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Dienstleistungen und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.
    2. Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von SpeedPartner. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt SpeedPartner alle Schäden und stellt SpeedPartner von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, daß vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
    3. In allen Fällen, in denen der Kunde von SpeedPartner die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, daß die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. SpeedPartner kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt SpeedPartner auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet, SpeedPartner von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen SpeedPartner erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen SpeedPartner Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen SpeedPArtner gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z.B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).
    4. SpeedPartner-Produkte beinhalten Leistungen (zum Beispiel eMail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung von SpeedPartner.

  16. Datenschutz
    1. SpeedPartner bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. SpeedPartner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).
    2. SpeedPartner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von SpeedPartner angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).
    3. SpeedPartner ist ebenfalls berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von SpeedPartner angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen.

  17. Sonstiges
    1. SpeedPartner ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. SpeedPartner ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
    2. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von SpeedPartner an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen werden seitens SpeedPartner auf einer gesondert eingerichteten Webseite veröffentlicht und an die eMail-Adresse oder postalisch zugestellt, die hierzu entsprechend vorkonfiguriert eingerichtet wird. Mitteilungen gelten mit dem Eingang jedoch spätestens mit der Veröffentlichung und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
    3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Sinne von 17.2 veröffentlicht und dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per eMail an seine eMail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
    4. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
    5. SpeedPartner steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
    6. Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Neuss. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    7. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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T. Hauser, Geschäftsführer

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